Gassi gehen
Hinweise zum Gassi gehen
- Du kannst täglich zwischen 9 und 15 Uhr mit unseren Hunden spazieren gehen.
- Die Hunde müssen spätestens 15:30 Uhr wieder zurück sein, da es dann Futter gibt.
- Kinder unter 14 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.
- Jugendliche ab 14 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person.
- Solange die Regeln eingehalten werden, besteht für Gassigeher Versicherungsschutz.
- Begleitpersonen gehen auf eigene Gefahr mit.
Bitte beachtet folgende Regeln
- Den Anweisungen des Tierheimpersonals sind unbedingt Folge zu leisten.
- Der Hund wird nur von unserem Tierheimpersonal aus dem Zwinger gelassen und zurückgebracht.
- Der Hund muss stets an der Leine geführt werden, auch auf dem Tierheimgelände.
- Die eingestellte Leine am Hund muss über den gesamten Spaziergang beibehalten werden.
- Das Überschreiten der Bahngleise ist nicht erlaubt. Im Wald sind die Waldwege einzuhalten. Die Ackerflächen und Wiesen im Umkreis des Tierheims dürfen nicht betreten werden.
- Die Mitnahme des Hundes im eigenen Auto sowie das Führen des Hundes am Fahrrad sind verboten.
- Der Kontakt mit anderen Personen und Hunden ist zu vermeiden. Bei Begegnungen ist der Hund kurz an der Leine zu halten.
- Gemeinsames Ausführen (auch mit eigenen Hunden) darf nur nach Absprache mit dem Tierheimpersonal erfolgen.
- Der Spaziergang darf maximal 1 ½ Stunden dauern.
- Gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung dürfen nur durch dazu beauftrage Personen geführt werden. Die Ermächtigung hierzu erteilt ausschließlich die Tierheimleitung.
- Muss der Hund einen Maulkorb tragen, darf dieser nicht abgenommen werden. Sollte der Hund sich den Maulkorb selbst abstreifen, setze dich umgehend mit dem Tierheim in Verbindung.
- Beißvorfälle und andere Schadensereignisse sind umgehend der Tierheimleitung zu melden.
- Bei Auffälligkeiten des Hundes (Verhalten, Gesundheitszustand, etc.) muss das Tierheimpersonal informiert werden.
- Bevor du das Tierheimgelände nach dem Spaziergang betrittst, klingel und warte auf das Tierheimpersonal.
Wer die Regeln nicht einhält, verliert die Erlaubnis zum Ausführen unserer Tiere.
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