Navigation überspringen

Gassi gehen

Hinweise zum Gassi gehen
  • Ihr könnt täglich zwischen 9 und 15 Uhr mit unseren Hunden spazieren gehen.
  • Die Hunde müssen spätestens 15:30 Uhr wieder zurück sein, da es dann Futter gibt.
  • Kinder unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
  • Solange die Regeln eingehalten werden, besteht für Gassigeher Versicherungsschutz. Begleitpersonen gehen auf eigene Gefahr mit.
Bitte beachtet folgende Regeln
  • Den Anweisungen des Tierheimpersonals sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Der Hund wird nur von unserem Tierheimpersonal aus dem Zwinger gelassen und zurückgebracht.
  • Der Hund muss stets an der Leine geführt werden, auch auf dem Tierheimgelände.
  • Die eingestellte Leine am Hund muss über den gesamten Spaziergang beibehalten werden.
  • Das Überschreiten der Bahngleise ist nicht erlaubt. Im Wald sind die Waldwege einzuhalten. Die Ackerflächen und Wiesen im Umkreis des Tierheims dürfen nicht betreten werden.
  • Die Mitnahme des Hundes im eigenen Auto sowie das Führen des Hundes am Fahrrad sind verboten.
  • Der Kontakt mit anderen Personen und Hunden ist zu vermeiden. Bei Begegnungen ist der Hund kurz an der Leine zu halten.
  • Gemeinsames Ausführen (auch mit eigenen Hunden) darf nur nach Absprache mit dem Tierheimpersonal erfolgen.
  • Der Spaziergang darf maximal 1 ½ Stunden dauern.
  • Gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung dürfen nur durch dazu beauftrage Personen geführt werden. Die Ermächtigung hierzu erteilt ausschließlich die Tierheimleitung.
  • Muss der Hund einen Maulkorb tragen, darf dieser nicht abgenommen werden. Sollte der Hund sich den Maulkorb selbst abstreifen, setze dich umgehend mit dem Tierheim in Verbindung.
  • Beißvorfälle und andere Schadensereignisse sind umgehend der Tierheimleitung zu melden.
  • Bei Auffälligkeiten des Hundes (Verhalten, Gesundheitszustand, etc.) ist das Tierheimpersonal zu informieren.
  • Bei der Rückkehr ins Tierheim klingen und auf das Tierheimpersonal warten. Erst dann ist das Tierheimgelände zu betreten.
Wer die Regeln nicht einhält, verliert die Erlaubnis zum Ausführen unserer Tiere.

Wir brauchen deine Hilfe

Wir freuen uns über deine Spende

Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
IBAN: DE71 1405 1000 1200 0003 54
BIC: NOLADE21WIS

VR Bank Mecklenburg eG
IBAN: DE81 1406 1308 0004 1349 82
BIC: GENODEF1GUE

Mehr erfahren

Werde ein Teil von uns

Werde auch du Mitglied im Tierschutzverein Wismar und Umgebung e.V. und unterstütze uns.

Jetzt Mitglied werden