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Erbschaft

- ein sensibles Thema!

Mein Vermögen zum Wohle des Tierschutzes

Du hast dich dazu entschieden, einen Teil deines Erbes dem Wohle der Tierheimtiere zu hinterlassen? Es berührt uns sehr, dass dir der Tierschutz auch über den Tod hinaus so sehr am Herzen liegt. Du kannst dich darauf verlassen, dass deine Zuwendung ausschließlich für unsere Tiere eingesetzt wird. Herzlichen Dank! Nimm dir die Zeit, deinen letzten Willen aufzuschreiben, denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Lass' dich beraten, damit dein Vermächtnis auch entsprechend umgesetzt werden kann.

Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?

Das Erbrecht bezieht sich nicht auf Tiere. Daher sollte auch im Testament geregelt werden, was mit deinem Haustier nach deinem Tod geschehen soll. Unzulässig ist die Verfügung, dass das Haustier nach deinem Tod eingeschläfert werden soll. Diese Bestimmung verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Wir brauchen deine Hilfe

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Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
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VR Bank Mecklenburg eG
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