Tierabgabe

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen." So steht es geschrieben im § 1 des Tierschutzgesetzes.

Wer Verantwortung für ein Tier übernimmt, muss ihm ein artgerechtes Verhalten ermöglichen, es pflegen und ernähren.

Manchmal ist jedoch das Herz größer als der Geldbeutel, eine Familie zerbricht, ein Umzug steht an oder eine schwere Krankheit zwingt jemanden, sein Haustier wegzugeben.

Gut zu wissen, dass sich dann der Tierschutzverein verständnisvoll der Situation annimmt und dem Vierbeiner im Tierheim eine vorläufige Bleibe bietet.

Abgabetiere müssen über einen gültigen Impfschutz verfügen. Katzen müssen kastriert sein. Sie informieren schriftlich über bekannte Eigenschaften, Krankheiten, charakterliche Mängel und Umstände, die ein besonderes Verhalten dem Tier gegenüber notwendig machen.

Bei wissentlichem Verschweigen charakterlicher oder gesundheitlicher Mängel könne Sie als ehemaliger Besitzer haftbar gemacht werden.

In jedem Fall wird eine Abgabegebühr fällig, um die Kosten des Heimaufenthaltes zu decken.

Neuigkeiten

Tierheimfest am 3.Juni 2012
Auf dem Gelände des Tierheimes in Dorf Mecklenburg werden ab 10.00 Uhr die Tore geöffnet und Hunde, Katzen und kleine Heimtiere in den Mittelpunkt gerückt. mehr erfahren

Mitgliederversammlung 2012
40 Mitglieder fanden den Weg nach Wendorf und erlebten eine lebendige Veranstaltung mehr erfahren